Handwerksrechtliche Anerkennung des Studiengangs Ingenieur & Management

Ingenieur

Die Absolventen/-innen unseres Studiengangs Ingenieur & Management können ab sofort durch Eintragung in die Handwerksrolle das Recht erhalten, einen Handwerksbetrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk zu führen.

Die Eintragung richtet sich nach der jeweiligen Fachrichtung des/-r Absolventen/-in sowie dem Gewerk, in dem der jeweilige Praxispartner tätig ist.

Mit erfolgreich abgeschlossenem Studium kann dann eine Eintragung mit insbesondere einem der folgenden Handwerke erfolgen:

  • Feinwerkmechaniker/-in
  • Informationstechniker/-in
  • Elektrotechniker/-in
  • Elektromaschinenbauer/-in

Wird zusätzlich noch die Ausbildereignungsprüfung absolviert, kann der/die Absolvent/-in entsprechend wie ein/-e Handwerksmeister/-in in einem Betrieb des Handwerks ausbilden.