Jetzt Studienplatz sichern

Zulassungsvoraussetzungen

Für ein Studium an der iba müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Nachweis über einen der folgenden Abschlüsse:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Meister:innenprüfung
  • Qualifizierte Berufsausbildung nach Mittlerem Schulabschluss (Realschulabschluss)
  • Ausländische Schul- und Studienabschlüsse
  • Vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Fachwirt:in; Personen mit Abschlüssen an Fachschulen; Personen mit entsprechenden Abschlüssen für Berufe im Gesundheitswesen und im Bereich sozialpflegerischer oder sozialpädagogischer Berufe)

Ein Numerus Clausus besteht derzeit nicht.

Nach den Vorgaben des Landes Hessen gelten Besonderheiten für die Fachhochschulreife und Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung – Wir beraten dich.
Eine Qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn die Ausbildung mindestens dreijährig war und mindestens mit der Endnote 2,5 abgeschlossen worden ist.
Ausländische Abschlüsse müssen in Deutschland als gleichwertig anerkannt werden – Wir beraten dich.

Auch wenn du deine Qualifikation in der Liste nicht findest, sprich uns gern dennoch an! Wir prüfen individuell deine Berechtigung zum Studium an der iba.

2. Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen (Wir vermitteln dich gern an einen unserer zahlreichen Praxisunternehmen.)

Für das duale Studium benötigst du ein Unternehmen, bei dem du in Kooperation mit der iba deine theoretischen Erfahrungen in die Praxis umsetzen kannst. Du kannst dein Unternehmen bereits mitbringen, alternativ unterstützt dich deine Studienberatung auch sehr gern bei deiner Suche.

3. Sprachkenntnisse

Bewerber:innen, deren Hauptsprache nicht Deutsch ist, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für den Studiengang BWL müssen darüber hinaus Fremdsprachenkenntnisse in Englisch mit Niveau B nachgewiesen werden. Weitere Infos findest du hier.

Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien

Hessisches Hochschulgesetz (HessHG)

Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen